Recht auf Rausch

Leider ist es so, dass zum Recht auf Rausch die Verpflichtung zum Kater dazugehört. Weil nämlich die einzig legale Droge Alkohol ist. Alkohol hat leider noch andere Nebenwirkungen. Trinkt man wenig, kann man genauso gut Traubensaft oder Wasser trinken. Trinkt man zuviel, wird einem schlecht. Trinkt man noch mehr, weiss man nicht mehr, wo man war und – noch schlimmer – was man alles gesagt und getan hat. Abgesehen vom ernüchternden Augenblick kurz nach dem Aufwachen. Ja, und dann ist noch das mit der Leberzirrhose... höchst ungesund.
Erfreulich ist, dass man sich auch ohne Nebenwirkungen schön berauschen kann. Aber man darf nicht. Es ist illegal. Wenn man es tut und erwischt wird, gibts einen unschönen Fleck in der Biografie. So einen, den man dem Schwiegervater lieber nicht zeigen will (vor allem, wenn er Ex-CIA ist). Das ist ungerecht! Es ist doch sicherlich noch niemand an einem Joint gestorben! Oder hat schon mal einer im Ecstasy-Rausch eine Schlägerei angezettelt? Wohl kaum. Beides ist doch schon eher nach Alkoholkonsum passiert.
Aber das Gesetz sagt: Marijuana und so Pillen wie Ecstasy, LSD usw. dürfen unter keinen Umständen an die ahnungslos drogenunerfahrene Bevölkerung abgegeben werden. Dies weil die Politiker sich nämlich selber nicht getrauen, diese Dingerchen einzuschmeissen. “Wir können auch ohne Drogen griesgrämig sein”, lautet deren Motto. Wahrlich. Hätte George W. Bush ein Mal in seinem Leben ein E gespickt, wäre er nie im Stande gewesen einen Krieg anzuzetteln. Oder man stelle sich vor, die SVP sagt nur noch “JA”! Undenkbar. Deshalb: Fort mit den bösen Drogen. Weit weg damit! Wer einen Rausch will, soll nicht nur mit Geld dafür viel bezahlen, sondern auch mit Kopfschmerzen und Übelkeit. Die Pharmaindustrie muss ja schliesslich auch von was leben.
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